Zmiany: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stan na Oktober 2026 (opublikowano 01.10.2026) → stan na Oktober 2026 (2) (opublikowano 04.10.2026)

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Co się zmienia (podsumowanie)

zmienione: 9 nowe: 11 usunięte: 6

Sekcje, których dotyczy zmiana: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) · § 1 Geltungsbereich, Anbieter, Vertragsbestandteile · § 2 Vertragsgegenstand und Leistungen · § 3 Registrierung, Vertragsschluss, Nutzerkonto · § 4 Tarife, Preise, Zahlung · § 5 Kostenlose Tarife, Testphasen und Aktionen · § 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung · § 16 Änderungen dieser AGB

usunięto · nowe · niezmieniony kontekst

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026 (2)
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter Anbieter, Vertragsbestandteile
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der unter vizitcard.de bereitgestellten Plattform und der damit verbundenen Dienste (nachfolgend „Dienst") zwischen dem Anbieter und dem Nutzer.
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Vertragsbestandteile
(nachfolgend „Anbieter").
(3) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Es wird daher keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen; alle Preise sind Endpreise.
(3) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Wendet der Anbieter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz) an, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen; hierauf weisen Preisangaben und Rechnungen hin.
(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(5) Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(6) Vertragsbestandteile. Für den Vertrag gelten in dieser Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs bzw. der gebuchten Leistung (§ 2 Abs. 2) einschließlich etwaiger Teilnahmebedingungen einer Aktion (§ 5 Abs. 3), Zusatzbedingungen einzelner Funktionen (Absatz 7) und diese AGB. In datenschutzrechtlichen Fragen geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 15 Abs. 2) vor. Leistungsbeschreibung, Teilnahmebedingungen und Zusatzbedingungen dürfen von §§ 2, 6, 7, 13, 14 und 16 nicht zum Nachteil des Nutzers abweichen.
(7) Zusatzbedingungen einzelner Funktionen. Für einzelne Funktionen, Zusatzleistungen oder Aktionen kann der Anbieter ergänzende Bedingungen vorsehen (z. B. Nutzungs- oder Teilnahmebedingungen). Sie werden dem Nutzer vor der Aktivierung bzw. Buchung der Funktion klar und verständlich angezeigt und gelten nur, wenn er die Funktion danach aktiviert bzw. die Leistung bucht. Sie ergänzen diese AGB für die betreffende Funktion; die übrigen Vertragsbedingungen ändern sich dadurch nicht. Für spätere Änderungen bereits vereinbarter Zusatzbedingungen gilt § 16 entsprechend. Der Nutzer kann eine Funktion jederzeit deaktivieren; seine Rechte nach § 2 Abs. 6 und 7 bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt eine Software-as-a-Service-Plattform zur Erstellung und zum Betrieb digitaler Visitenkarten bereit. Eine Karte ist über eine öffentliche Adresse (vizitcard.de/{Slug} oder eine eigene Domain) erreichbar und kann je nach Tarif u. a. als vollständige Visitenkarte oder reine Linksammlung genutzt werden, inklusive QR-Code- und NFC-Verteilung, vCard-Download, datenschutzfreundlicher Reichweitenmessung, PIN-Schutz, Lead-Erfassung und weiteren Funktionen. Für Karten aus der Gastronomie steht zusätzlich eine Bestellfunktion („Speisekarte & Bestellen") zur Verfügung, über die Gäste zur Abholung oder vom Tisch bestellen; der Anbieter stellt dafür ausschließlich die technische Plattform bereit — der Vertrag über Speisen und Getränke kommt allein zwischen Gast und Karteninhaber zustande und wird stets vor Ort beim Karteninhaber bezahlt. Im kostenlosen Tarif vergibt der Anbieter die Adresse als feste Zufallsfolge aus Buchstaben und Ziffern; eine frei wählbare Adresse (Wunsch-URL) ist Bestandteil der kostenpflichtigen Tarife.
(1) Der Anbieter stellt eine Software-as-a-Service-Plattform zur Erstellung, Verwaltung und Veröffentlichung digitaler Visitenkarten und damit verbundener Funktionen bereit. Eine Karte ist über eine öffentliche Adresse (vizitcard.de/{Adresse} oder eine eigene Domain) erreichbar und kann je nach Tarif u. a. als vollständige Visitenkarte oder reine Linksammlung genutzt werden, etwa mit QR-Code- und NFC-Verteilung, vCard-Download, Reichweitenmessung, PIN-Schutz, Formularen und Nachrichten, Funktionen für Bestellungen, Reservierungen, Termine oder Kundenbindung sowie weiteren Funktionen. Welche Art von Adresse eine Karte erhält (z. B. eine vom Anbieter vergebene Zufallsadresse oder eine frei wählbare Wunsch-Adresse) und welche Funktionen ein Tarif umfasst, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Absatz 2). Über Funktionen, mit denen der Nutzer Dritten Leistungen anbietet, kommen Verträge nur zwischen ihm und dem Dritten zustande (§ 8 Abs. 6).
(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und der jeweils im Bestellprozess sowie Bestellprozess, auf der Preisseite sowie vor der Buchung einer Zusatzleistung im Dashboard angezeigten Leistungsbeschreibung. Diese Beschreibungen sind maßgeblich.
(3) Weiterentwicklung und Änderung von Funktionen. Der Dienst wird laufend weiterentwickelt. Der Anbieter kann Funktionen deshalb jederzeit ändern, ergänzen und erweitern, um den Dienst zu verbessern oder an technische Entwicklungen oder eine wachsende Nutzerzahl anzupassen. Aus einem triftigen Grund nach Absatz 4 kann der Anbieter Funktionen außerdem einschränken, durch andere ersetzen oder einstellen – der Leistungsumfang kann sich also nicht nur erweitern, sondern auch verringern. Für den Nutzer nachteilige Änderungen sind nur aus einem solchen Grund und in den Grenzen der Absätze 5 bis 9 zulässig; für kostenlose Tarife sowie Test- und Geschenkzeiträume gilt Absatz 10. Über Änderungen, die sich auf die Nutzung auswirken, informiert der Anbieter klar und verständlich, etwa im Dashboard oder per E-Mail.
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Nutzerkonto
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Zugangsdaten geheim zu halten. Eine Weitergabe des Kontos an Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet; ausgenommen hiervon ist die Nutzung der Agentur-Funktion gemäß § 9 (Anlage von Konten für Endkunden, Übergabe und Verwaltung von Karten), der der Anbieter hiermit zustimmt.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gesondert gespeichert und ist nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr über die Website abrufbar. Diese AGB können jederzeit auf dieser Seite eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
(4) Der Anbieter speichert jede veröffentlichte Fassung dieser AGB. Die geltende und die früheren Fassungen können jederzeit auf dieser Seite eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden; welche Fassung für sein Konto gilt, sieht der Nutzer in seinem Kundenkonto. Bestellbestätigungen und Rechnungen erhält er per E-Mail bzw. im Kundenkonto.
§ 4 Tarife, Preise, Zahlung
(1) Es stehen kostenlose und kostenpflichtige Tarife zur Verfügung. Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung im Bestellprozess angezeigten Tarife, Leistungen und Preise.
(2) Kostenpflichtige Tarife werden – je nach Wahl – für den gewählten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich oder jährlich jährlich) im Voraus abgerechnet. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch aus. Die Rechnungsstellung erfolgt über das Rechnungssystem des Anbieters (Invoice Ninja); die Zahlung wird über den im Zahlungsvorgang genannten Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. abgewickelt. Der abgewickelt; der Nutzer begleicht die jeweilige Rechnung über die im Zahlungsvorgang dort angebotenen Zahlungsarten.
(3) Die Vergütung ist mit Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen nach vorheriger Ankündigung zu sperren. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.
(4) Einmalleistungen (z. B. Bestellung von NFC-Produkten NFC-Produkte, Zusatzkarten oder Zusatzkarten) sonstige Zusatzleistungen) werden gesondert zum jeweils im Bestellprozess angegebenen Preis abgerechnet. abgerechnet; Versandkosten und Lieferbedingungen ergeben sich ebenfalls aus dem Bestellprozess. Die Lieferung von NFC-Produkten erfolgt versandkostenfrei; die Produktion Herstellung individuell angefertigter Produkte beginnt nach Zahlungseingang.
(5) Inklusiver NFC-Schlüsselanhänger. Nutzer eines kostenpflichtigen Tarifs erhalten, sobald Inklusivleistungen. Sind mit einem Tarif oder einer Aktion Leistungen ohne gesonderte Berechnung verbunden (z. B. ein NFC-Produkt), gelten Art, Umfang und Voraussetzungen, die die Leistungsbeschreibung bzw. der Bestellprozess dafür nennt. Soweit dort nichts anderes angegeben ist, besteht der Anspruch einmalig je Nutzerkonto (nicht je Karte oder Karten-Lizenz), erst nachdem eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Tarif tatsächlich bezahlt wurde, einmalig je Nutzerkonto einen NFC-Schlüsselanhänger ohne Berechnung (versandkostenfrei). Die Auswahl beschränkt sich auf und nur für die im Bestellprozess als inklusive gekennzeichneten Modelle. Der Anspruch besteht je Konto und nicht je Karten-Lizenz, ist Produkte. Inklusivleistungen sind nicht übertragbar und wird werden nicht in Geld ausgezahlt. Wird die ausgezahlt; wird ihre Bestellung vor Produktionsbeginn Beginn der Herstellung storniert, lebt der Anspruch wieder auf. Alle weiteren NFC-Produkte sind kostenpflichtig.
(6) Karten-Verifizierung. Die manuelle Prüfung, ob hinter einer Karte tatsächlich die dargestellte Person bzw. Firma steht („Verifiziert-Haken"), ist in Tarifen mit diesem Leistungsmerkmal ohne Berechnung enthalten, sobald eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Tarif tatsächlich bezahlt wurde. In kostenlosen Tarifen sowie in Test- und Geschenkzeiträumen wird je Antrag eine einmalige Prüfgebühr von 5,00 € berechnet; die Prüfung beginnt nach Zahlungseingang. Wird die Zahlung der Prüfgebühr rückgängig gemacht (z. B. Rücklastschrift, Erstattung), entfällt der Verifiziert-Haken bis zum erneuten Zahlungseingang.
(7) Preisänderungen für laufende Abonnements werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht und nutzt den Dienst weiter bzw. zahlt das nächste Entgelt, gilt dies als Zustimmung; im Falle eines Widerspruchs kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(6) Zusatzleistungen und zahlungsabhängige Leistungen. Ob eine Zusatzleistung (z. B. die Karten-Verifizierung) im gebuchten Tarif enthalten ist oder gegen ein gesondertes Entgelt erbracht wird, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Anzeige vor der Beauftragung; ein gesondertes Entgelt wird vor der Beauftragung angezeigt. Setzt eine Leistung eine Zahlung voraus (z. B. eine bezahlte Tarifrechnung oder ein Entgelt für die Zusatzleistung) und wird diese Zahlung rückgängig gemacht (z. B. Rücklastschrift, Erstattung, Zahlungsstorno), entfällt die Leistung bis zum erneuten Zahlungseingang. Die Karten-Verifizierung bestätigt nur, dass hinter der Karte die dargestellte Person bzw. Firma steht.
(7) Preisänderungen. Eine Preiserhöhung für ein laufendes Abonnement bietet der Anbieter dem Nutzer mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; sie wird nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers wirksam. Stimmt der Nutzer nicht zu, läuft das Abonnement zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Anbieter kann es dann ordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Als Preiserhöhung gilt auch die Verringerung oder der Wegfall eines für ein laufendes Abonnement gewährten Rabatts, soweit er nicht von vornherein befristet oder an einen ablaufenden Nachweis gebunden war. Preissenkungen gibt der Anbieter ohne Weiteres weiter.
§ 5 Kostenlose Tarife und Tarife, Testphasen und Aktionen
(1) Kostenlose Tarife sowie etwaige kostenlose Test- bzw. Probephasen werden „wie besehen" bereitgestellt. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, einen bestimmten Funktionsumfang oder dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.
(2) Der Anbieter kann kostenlose Tarife sowie kostenlose Test- und Geschenkzeiträume (§ 2 Abs. 10) – auch aus anderen als den in § 2 Abs. 4 genannten Gründen – mit angemessener Ankündigungsfrist ändern oder einstellen. Bestehende, mit dem Dienst erstellte Inhalte können vor einer Einstellung exportiert werden (Self-Service-Export im Dashboard).
(3) Studenten-Tarif. Wer an einer Hochschule eingeschrieben ist, kann den Studenten-Tarif nutzen, solange der Anbieter ihn anbietet. Voraussetzung sind die ausdrückliche Erklärung, eingeschrieben zu sein, und die Bestätigung einer Hochschul-E-Mail-Adresse, die der Anbieter als solche anerkennt. Nach der ersten Bestätigung erhält das Nutzerkonto einmalig den Pro-Tarif für 6 Monate ohne Berechnung, sofern kein kostenpflichtiger Tarif läuft, sowie einen NFC-Anhänger; der kostenlose Zeitraum endet automatisch und ohne Kosten. Anschließend gewährt der Anbieter auf das jährlich abgerechnete Pro-Abonnement einen Rabatt von 70 %, solange der Nachweis gültig ist. Der Nachweis gilt 12 Monate, ist danach zu erneuern und kann insgesamt höchstens 5-mal bestätigt werden. Eine Hochschul-E-Mail-Adresse kann nur einem Nutzerkonto zugeordnet werden. Bei begründetem Verdacht auf unzutreffende Angaben kann der Anbieter den Nachweis entziehen; der Rabatt entfällt dann — ebenso wie nach Ablauf des Nachweises — ab der nächsten Abrechnung.
(3) Aktionen und Sondertarife. Der Anbieter kann Aktionen, Rabatte und Sondertarife anbieten (z. B. einen Studenten-Tarif). Voraussetzungen, erforderliche Nachweise, Dauer und Umfang nennen die Teilnahmebedingungen, die vor der Teilnahme auf der Seite der Aktion bzw. im Bestellprozess angezeigt werden (§ 1 Abs. 6 und 7). Soweit die Teilnahmebedingungen nichts anderes bestimmen, gilt: Ein Vorteil wird je Person bzw. Nutzerkonto nur einmal gewährt und ist nicht übertragbar; ein Nachweis (z. B. eine bestätigte Hochschul-E-Mail-Adresse) gilt für die angegebene Dauer, ist danach zu erneuern und kann nur einem Nutzerkonto zugeordnet werden; ein kostenloser Zeitraum endet automatisch und ohne Kosten. Bei begründetem Verdacht auf unzutreffende Angaben kann der Anbieter einen Nachweis entziehen; ein daran geknüpfter Vorteil entfällt dann – ebenso nach Ablauf des Nachweises – ab der nächsten Abrechnung. Der Anbieter kann eine Aktion für die Zukunft beenden oder ihre Bedingungen für neue Teilnahmen ändern; für laufende kostenpflichtige Abonnements gilt § 4 Abs. 7, ein bereits zugesagter kostenloser Zeitraum bleibt erhalten.
(4) Karten-Adresse im kostenlosen Tarif. Trägt eine Karte im kostenlosen Tarif eine frei gewählte oder aus dem Namen gebildete Adresse – etwa weil sie vor Einführung der Zufallsadressen angelegt wurde, ein kostenpflichtiges Abonnement beendet oder eine Testphase abgelaufen ist –, ersetzt der Anbieter diese Adresse nach einer Frist von zwei Monaten durch eine Zufallsadresse. Der Nutzer wird zu Beginn der Frist und nochmals vor deren Ablauf per E-Mail informiert; die bisherige Adresse ist danach nicht mehr erreichbar, gedruckte QR-Codes und geteilte Links mit der bisherigen Adresse verlieren ihre Gültigkeit. Der Nutzer kann den Austausch vermeiden, indem er vor Ablauf der Frist einen Tarif mit Wunsch-URL bucht. Zusätzliche Karten-Lizenzen, Zusatz-Speicher und weitere kostenpflichtige Zusatzoptionen setzen einen kostenpflichtigen Tarif voraus.
§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Soweit der Anbieter bei der Nutzung des Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag eines des Nutzers verarbeitet (insbesondere von bei Agentur- bzw. B2B-Kunden) personenbezogene Daten verarbeitet, schließen B2B-Kunden sowie für Daten, die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag Besucher über Funktionen seiner Karten übermitteln), gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. Die AVV-Vorlage DSGVO; er ist Bestandteil dieses Angebots. Vertrags. Die Funktionen, die der Nutzer aktiviert, und seine Einstellungen dazu sind seine Weisungen im Sinne des AVV.
§ 16 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Anpassung an neue Funktionen) Schließung einer Regelungslücke) und der Nutzer hierdurch nicht entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung und nutzt den Dienst weiter, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(3) Abweichend von Absatz 2 werden Änderungen, die ausschließlich redaktioneller Art sind (z. B. Klarstellungen, Korrekturen von Schreibfehlern oder Verweisen, geänderte Kontaktdaten, jeweils ohne Änderung des Inhalts der Rechte und Pflichten) oder die den Nutzer ausschließlich begünstigen, mit ihrer Veröffentlichung wirksam; der Anbieter macht die geänderte Fassung auf dieser Seite und im Kundenkonto zugänglich. Dasselbe gilt für Änderungen, die zwingende gesetzliche Vorgaben ohne Gestaltungsspielraum umsetzen; über sie informiert der Anbieter den Nutzer zusätzlich in Textform.
(4) Änderungen der Hauptleistungspflichten, des Preises oder der Laufzeit sowie sonstige Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers wirksam.
(5) Keine Änderung dieser AGB sind die Weiterentwicklung des Dienstes und Änderungen der Leistungsbeschreibung (dafür gilt § 2 Abs. 3 bis 10), Preisänderungen (§ 4 Abs. 7), Aktionen (§ 5 Abs. 3) und die Einführung von Zusatzbedingungen für neue Funktionen (§ 1 Abs. 7).
§ 17 Schlussbestimmungen